Beratung2020-12-03T12:03:15+01:00

Beratung

Helmut Dohle

Marion Stephan-Garipis

Beratung in allen Unternehmens- und Lebenslagen

Unsere Beratung ist darauf gerichtet, dass wir uns Ihrer Anliegen, Fragen und Probleme gewissenhaft annehmen. Häufig ist man in seinem Tagesgeschäft allerdings so eingespannt, dass man selbst nicht die Zeit und Muße hat, sorgsam zu analysieren, was besser laufen könnte. Manchmal fehlt es einem auch an Vergleichsmöglichkeiten oder es fehlt jemand, der umsetzt. Hierbei haben wir auch immer die für Sie steueroptimiertesten Lösungen im Blick. Wir unterstützen Sie in allen Bereichen gerne.

Unsere Schwerpunkte liegen in den folgenden Bereichen:

Existenzgründung

Sie haben eine überzeugende Geschäftsidee, aber wissen noch nicht, welche weiteren Schritte Sie zur Umsetzung gehen müssen. Jede Gründung erfordert einiges an Vorarbeit. Von der Wahl der geeigneten Rechtsform über die Einrichtung einer effizienten Buchhaltung bis hin zur Finanzierungs- und Liquiditätsplanung ... mehr lesen

und der Prüfung von Fördermöglichkeiten durch öffentliche Stellen: Wir beraten Sie gerne und übernehmen die Aufgaben, für die Sie in den ersten Jahren vermutlich nicht die Zeit fänden. Wir übernehmen für Sie auch gerne die Korrespondenz mit öffentlichen Stellen und die Beantwortung von Anfragen der Finanzverwaltung. Mit diesem Leistungsspektrum ermöglichen wir es Ihnen, Ihre volle Aufmerksamkeit Ihrem neuen Unternehmen zu widmen.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Wie lese ich eine BWA? Reicht meine Performance für eine geplante Investition? Zur Beantwortung dieser Fragen unterstützen und beraten wir Sie bei Investitions- ... mehr lesen

und Finanzierungsfragen, bei der Analyse kurzfristiger Erfolgsrechnungen (BWA) und Jahresabschlüssen sowie von Betriebsvergleichen, bei der Erstellung von Rentabilitäts- und Liquiditätsplänen, bei der Analyse Ihres internen Kontrollsystems und der Effizienzsteigerung Ihrer Buchhaltung (z.B. Digitalisierung), bei Sanierungsfragestellungen, bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen und allen weiteren Fragen, die Sie haben.

Unternehmensumwandlungen

Bin ich mit meiner Organisationstruktur richtig aufgestellt? Sind alle Risiken hierbei berücksichtigt und ist die Struktur effizient? Wenn Sie sich mit diesen Fragestellungen ... mehr lesen

beschäftigen, beraten wir Sie gerne bei der Umstrukturierung Ihres Unternehmens oder Ihrer Unternehmensgruppe.
Dies können Spaltungen oder Ausgliederungen zur Schaffung eigenständiger Unternehmen für bestimmte Tätigkeitsfelder sein, um z.B. Risiken zu minimieren. Andererseits können sich auch Verschmelzungen bei einer Vielzahl von Unternehmen anbieten, um die Organisationsstruktur zu verschlanken und Verwaltungskosten einzusparen. Es gibt vielfältige Gründe, insbesondere auch unter steuerlichen Aspekten, die Möglichkeiten, die das Umwandlungs- und das Umwandlungssteuergesetz bietet, für die Gestaltung zu nutzen.

Notfallvorsorge

Haben Sie sich schon einmal gefragt, was passiert, wenn Sie morgen früh nicht wie jeden Tag in Ihrem Unternehmen erscheinen und für einen längeren Zeitraum ausfallen? ... mehr lesen

Für diese unvorhersehbare Situation sollte jeder Unternehmer einen sogenannten Notfallkoffer oder eine Notfallakte bereithalten. Ein zentraler Punkt ist hierbei die Sicherung der Handlungsfähigkeit des Unternehmens.

Gerne unterstützen wir Sie, sprechen Sie uns an.

Unternehmensnachfolge

Wer wird mein Nachfolger?
Haben Sie sich schon einmal mit dieser Frage beschäftigt? Hierfür ist es im Prinzip nie zu früh. ... mehr lesen

Die Zeiten, in denen der Sohn oder die Tochter ein Familienunternehmen automatisch übernimmt, sind vielerorts vorbei. Fragen Sie also Ihre Kinder rechtzeitig, ob sie sich für die Nachfolge interessieren. Gibt es diese Möglichkeit nicht, müssen Sie sich anderweitig nach einem Nachfolger umsehen.

Doch mit dem Finden der geeigneten Person ist es allein nicht getan – das Unternehmen muss ebenfalls auf die neue Führung eingestellt werden. Rechtzeitige Schritte müssen im Vorfeld eingeleitet werden, um dem Nachfolger im Bedarfsfall sofort die notwendigen Kompetenzen übertragen zu können. Außerdem muss der Nachfolger mit dem Unternehmen bereits so vertraut sein, dass ein reibungsloser Weiterablauf der Geschäftstätigkeit gegeben ist.

Beachten Sie: Je eher Sie sich um die Nachfolgefrage kümmern, desto sicherer können Sie sein, dass Sie entscheiden, wie es mit Ihrem Unternehmen weitergeht.

Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

Testamentsgestaltungen

Bei vielen ein unliebsames, aber sehr wichtiges Thema.
Wenn Sie die Einstellung haben: „Nach mir die Sintflut“, dann können Sie das Thema abhaken. Sind Sie jedoch ein verantwortungsvoller Mensch, so sollten Sie sich ... mehr lesen

rechtzeitig mit einer Testamentserrichtung beschäftigen.

Anlässe sollten sein: Das Eingehen eines Bundes fürs Leben, die Geburt eines Kindes, die Gründung eines Unternehmens, der Erwerb einer Immobilie oder sonstigen nicht unbedeutenden Vermögens.

Es gibt hier verschiedene Formen, vom handschriftlichen Testament bis zum Erbvertrag.

Eine eingehende Beratung – insbesondere auch unter steuerlichen Aspekten –  im Zusammenwirken mit einem Juristen ist hier dringend geboten.

Vorweggenommene Erbfolge

Dieses Thema kennen Sie vielleicht auch unter der Bezeichnung: „Übertragung mit der warmen Hand“.

Im Gegensatz zur Übertragung von Todes wegen kann es insbesondere auch unter steuerlichen Aspekten sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten Vermögen auf die nächste oder übernächste ... mehr lesen

Generation zu übertragen. Es gibt hier verschiedenste Gestaltungen, z. B. den Nießbrauch, der Ihnen weiterhin die Früchte des Vermögens sichert. Der Vermögensstamm wird hierbei unter dem Gesichtspunkt der steuerlichen Gestaltung bereits unter der Ausnutzung von Freibeträgen und einer niedrigen schenkungsteuerlichen Progression übertragen. Hierdurch können vielfach hohe Beträge an Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer gespart werden.

Insbesondere im Bereich der Unternehmen und Immobilien gibt es hier interessante Gestaltungsmöglichkeiten, die wir Ihnen gerne vorstellen.

Testamentsvollstreckung

Wann ist es sinnvoll einen Testamentsvollstrecker einzusetzen?

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist dann besonders sinnvoll, wenn die Erben zur Abwicklung und/oder Verwaltung des Nachlasses als nicht geeignet ... mehr lesen

erscheinen, weil sie zu unerfahren oder besonders schutzbedürftig sind (z.B. minderjährige oder behinderte Erben). Auch wenn sich schon zu Lebzeiten des Erblassers divergierende Interessen der Erben abzeichnen oder eine Vielzahl von Erben und /oder Vermächtnisnehmern vorhanden ist, kann die Anordnung einer Testamentsvollstreckung hilfreich sein.

Die Hauptaufgabe des Testamentsvollstreckers besteht in der tatsächlichen Umsetzung des letzten Willens des Erblassers.

Im Rahmen einer Abwicklungsvollstreckung begleicht der Testamentsvollstrecker die Nachlassverbindlichkeiten und erledigt alle im Zusammenhang mit dem Erbfall anfallenden Formalitäten (z.B. Kündigung von Verträgen). Er sorgt für die Einhaltung der vom Erblasser verfügten Auflagen sowie für die Erfüllung von Vermächtnissen. Bei einer Erbengemeinschaft kann er außerdem mit der ordnungsgemäßen Auseinandersetzung des Nachlasses beauftragt werden.

Bei einer Dauervollstreckung wird der Nachlass auch über die reine Abwicklung des Erbfalls hinaus verwaltet. Diese Form der Testamentsvollstreckung ist beispielsweise bei minderjährigen oder überschuldeten Erben sinnvoll, da so das Vermögen vor dem Gläubigerzugriff geschützt werden kann.

Schließlich und endlich ist Testamentsvollstreckung eine Vertrauenssache. Wichtig ist, dass der Testamentsvollstrecker für diese verantwortungsvolle Tätigkeit neben den erforderlichen fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen im Erb-, Steuer- und ggf. Gesellschaftsrecht auch über die entsprechende soziale Kompetenz im Umgang mit den Erben und sonstigen Berechtigten verfügt.

Weitere Details erläutern wir Ihnen gern in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.

Selbstanzeige

Sie haben bewusst oder unbewusst in der Vergangenheit nicht alle Ihre Einkünfte deklariert und wollen dies nachholen. Mit dem Instrument der Selbstanzeige lässt sich dies reparieren. ... mehr lesen

Hierzu müssen alle bisher nicht erklärten Einkünfte vollumfänglich offengelegt werden und alle damit verbunden Steuern bezahlt werden, damit eine entsprechende Straffreiheit eintritt.

Wir übernehmen die Erstellung dieser Nacherklärung und ermitteln die Höhe der nachzuzahlenden Steuern und stehen Ihnen gerne zur Beantwortung aller Fragen zu diesem delikaten Thema zur Verfügung.

Krisensituationen / Sanierung / Liquidation

Niemand wünscht sich dies, aber auch unverschuldet kann ein Unternehmen in eine Krise geraten. Dann gilt es auszuloten, wie diese Krise überwunden werden kann. ... mehr lesen

Wie und mit welchen Mitteln kann eine Sanierung gelingen?

Ist es sinnvoll, die Reißleine zu ziehen und Insolvenz anzumelden? Dies muss unter Hinzuziehung eines juristischen Spezialisten vorbereitet werden.

Ist es eventuell sinnvoll, das Unternehmen zu liquidieren?

Bei all diesen Fragestellungen unterstützen wir Sie gerne. 

Weitere Beratungsfelder

Verfahrensdokumentation für die digitale Belegablage.

Datenanalyse mittels Software, die auch die Finanzverwaltung einsetzt.