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Mit Sinn und Verstand – EDV gestützt

Gesetzliche oder freiwillige Prüfung, Jahres- oder Konzernabschluss, Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft, klein oder groß – wir decken das Spektrum ab.
Am Ende unserer Arbeit steht der Prüfungsbericht, angepasst an Ihre Bedürfnisse und auf Wunsch um einen gesonderten Erläuterungsteil erweitert. Ihre Organe (gesetzliche Vertreter, Aufsichtsrat, Gesellschafter) und ggf. weitere Empfänger, z.B. Ihre Banken erhalten detaillierte Informationen und können darauf basierend Entscheidungen treffen.

Individueller Prüfungsansatz

Den der Prüfung zugrunde liegenden Prüfungsansatz entwickeln wir individuell für Sie. Sensible und risikobehaftete Bereiche Ihres Unternehmens werden aus unserer Prüfersicht identifiziert, um Prüfungseffizienz und Aussagesicherheit zu erhöhen. Wir verstehen Prüfung nicht nur als Feststellung der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchführung, sondern auch als Anregung für Verbesserungen in Ihrem Unternehmen. Unsere Kombination aus Technik und Erfahrung hat sich dabei seit Jahrzehnten bewährt.

Registrierung und Qualifikation

Wir sind im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer registriert. Den in Deutschland vorgeschriebenen „Peer Review“ (externe Prüfung der Qualitätssicherungsmaßnahmen) haben wir wiederholt erfolgreich bestanden. Somit dürfen wir gesetzliche vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen durchführen.

Sonderprüfungen

Zusätzlich führen wir auch Sonderprüfungen durch, schwerpunktmäßig nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG).

Stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes können auf Antrag von der EEG-Umlage befreit bzw. entlastet werden. Dieser Antrag bedarf einer Prüfung nach § 40 ff. EEG durch einen Wirtschaftsprüfer. Mit unserer Prüfung unterstützen wir den Antrag stromintensiver Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf Begrenzung der EEG-Umlage.

Weitere Sonderprüfungen

  • Prüfungen nach Sondervorschriften
  • Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
  • Gründungs- und Umwandlungsprüfungen
  • Due Diligence Prüfungen (wirtschaftlich und steuerrechtlich)
  • Prüfungen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems bei nicht prüfungspflichtigen Unternehmen
  • Prüfungen von Investitions- und Finanzplänen
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Unterschlagungsprüfungen
  • Mittelverwendungsprüfungen

Weitere Leistungen

Digitalisierung

Bei Großkonzernen ist die digitale Buchhaltung bereits seit längerer Zeit Realität. Für den Mittelstand und kleinere Betriebe waren die Lösungen aber lange viel zu komplex, umständlich und häufig auch schlicht zu teuer.

Buchhaltung

Die Lohnbuchhaltung dient nicht nur der Erfüllung Ihrer steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber, sie unterstützt Sie auch bei der Umsetzung einer optimierten Leistungsvergütung