zum 01.08.2018 einen Auszubildenden zum Steuerfachangestellten oder einen Bewerber für den dualen Studiengang BWL und Steuern mit Abitur / Fachabitur.
zum 01.08.2018 einen Auszubildenden zum Steuerfachangestellten oder einen Bewerber für den dualen Studiengang BWL und Steuern mit Abitur / Fachabitur.