| Wirtschaftsprüfung |
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Über unsere Arbeit berichten wir im berufsüblichen Umfang in einem Prüfungsbericht, der individuell für Ihre Bedürfnisse um einen gesonderten Erläuterungsteil erweitert werden kann. Auf die Aussagekraft des Prüfungsberichtes legen insbesondere die Kreditinstitute gesteigerten Wert. Der deutsche Gesetzgeber hat zur Überwachung des Qualitätssicherungssystems für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften den „Peer Review“ vorgeschrieben. Es handelt sich um eine unabhängige Prüfung der Qualitätssicherungsmaßnahmen der Wirtschaftsprüferpraxis.
Nach erfolgreich durchgeführtem Peer Review verfügen wir über eine wirksame Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle gem. § 57a WPO, so dass wir berechtigt sind, alle gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen (unabhängig von Rechtsform und Größe) durchzuführen.
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