Wahl der Lohnsteuerklassen bei Ehegatten PDF Drucken E-Mail
TaschenrechnerBei erheblich voneinander abweichenden Bruttogehältern der Ehegatten (z. B. wenn der Bruttolohn eines Ehegatten mehr als 60 % der Summe der Bruttolöhne beider Ehegatten beträgt) ist die Steuerklasse III für den Besserverdienenden und die Steuerklasse V für den Partner mit dem geringeren Einkommen vorteilhaft. Wenn beide aber in etwa gleich viel verdienen, sollte für beide die Steuerklasse IV gewählt werden.

Die Wahl der Steuerklasse spielt bei der Schlussabrechnung der Einkommensteuerschuld jedoch keine Rolle. Sie ist nur ein zeitlicher Vorteil, den man sich unterjährig verschaffen kann, da von der Steuerklasse die Höhe der monatlich einbehaltenen Lohnsteuer etc. abhängt.

Wichtig werden die Lohnsteuerklassen jedoch dann, wenn Sie Lohnersatzleistungen beziehen. Arbeitslosengeld I, Übergangs-, Unterhalts, Kranken- (begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze), Mutterschafts- und Elterngeld richten sich nach der Höhe des letzten Nettoarbeitslohns, also indirekt nach der Lohnsteuerklasse.
 

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