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In einer Steuererklärung werden steuererhebliche Sachverhalte angegeben, die es dem Finanzamt ermöglichen, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln und die Steuer festzusetzen. Wir übernehmen die
- Anfertigung sämtlicher Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen jeder Rechtsform und Größe
- Überprüfung jeglicher Steuerbescheide und Verwaltungsakte der Finanzbehörden sowie Bescheide der Berufsgenossenschaften, IHK’s und HWK’s
- Anfertigung der laufenden Steuervoranmeldungen (Lohnsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuervoranmeldungen)
Gerne können Sie uns auch zum Empfangsbevollmächtigten gegenüber dem Finanzamt bestellen – so versäumen Sie keine Rechtsbehelfsfristen.
Es ist für uns selbstverständlich, dass Sie umfangreiche Unterlagen erhalten und nicht nur die ausgefüllten Formulare, die auch an das Finanzamt weitergeleitet werden. Dazu gehören u. a., sofern notwendig, umfangreiche Anlagen aus denen sich die in die Formulare übernommenen Zahlen ableiten lassen.
Im Übrigen verlässt keine Steuererklärung unser Haus, die nicht noch einmal von einem Berufsträger, der nicht mit der Erstellung befasst war, kritisch durchgesehen wird.
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