Gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof PDF Drucken E-Mail
  • Lehnt das Finanzamt unseren Einspruch ab, prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
  • Wir wägen die Erfolgsaussichten einer Klage sorgfältig ab und bedienen uns hierzu der einschlägigen Rechtsprechung und Fachliteratur.
  • Sehen wir keine Chance auf einen Erfolg, raten wir Ihnen selbstverständlich von einer Klageerhebung ab.
  • Bestehen jedoch Erfolgsaussichten für die Klage, reichen wir diese fristgerecht beim Finanzgericht ein und begründen sie.
  • Kommt es im Rahmen der Klage zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht, vertreten wir Sie dort.
  • Weist das Finanzgericht unsere Klage ab, lässt aber wegen der Bedeutung der Sache eine Revision beim Bundesfinanzhof zu, scheuen wir uns nicht die Revision einzulegen, wenn wir von unserer rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts überzeugt sind.
 

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