| Honorarvereinbarung |
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Unser Auftragsverhältnis mit Ihnen wie auch den vereinbarten Honorarrahmen legen wir mit Ihnen grundsätzlich in einer schriftlichen Vereinbarung fest. Generell werden unsere Tätigkeiten im Bereich der Steuerberatung, der Finanz- sowie der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) abgerechnet. Diese sieht Wert- oder Zeitgebühren vor. In der Regel geben wir Ihnen im Vorfeld einen Überblick, welche Gebühren Sie für die vereinbarten Tätigkeiten erwartet und vereinbaren mit Ihnen individuell die Zeitgebühren. Für regelmäßig wiederkehrende und im Umfang gleichbleibende Tätigkeiten kann auf Wunsch auch eine Pauschalvergütung vereinbart werden. |