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Krankenversicherungsbeiträge eines Kindes als Sonderausgaben (OFD) PDF Drucken E-Mail

Ein Steuerpflichtiger kann den Sonderausgabenabzug auch für Beiträge geltend machen, die er im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung für ein Kind übernommen hat, für das er Anspruch auf Kindergeld hat. Dabei kommt es nicht darauf an, ob er die Versicherungsbeiträge tatsächlich bezahlt hat. Es ist ausreichend, wenn er seine Unterhaltsverpflichtung durch Sachleistungen - wie Unterhalt und Verpflegung - nachgekommen ist (OFD Magdeburg, Verfügung v. 3.11.2011 - S 2221 - 118 - St 224).

 

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