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Anforderungen und Aufgaben
Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungstätigkeit für Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsgewerbe und im privaten Bereich. Steuerfachangestellte - erledigen die Buchführung - fertigen Lohn- und Gehaltsabrechnungen - wirken bei der Erstellung der Jahresabschlüsse mit - bearbeiten Steuererklärungen - prüfen Steuerbescheide - entwerfen Schriftsätze
Da in allen Steuerberaterpraxen EDV eingesetzt wird, besteht hier ein weiteres interessantes Betätigungsfeld, das über die eigentliche Tätigkeit hinaus spezielle zusätzliche Kenntnisse erfordert, vor allem auch bei der Anwendung berufsbezogener Programme.
Steuerfachangestellte müssen über gute Kenntnisse auf dem Gebiet des Rechnungswesens, des Steuerrechts sowie des Wirtschaftsrechts verfügen. Sie sollen Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge haben und gut mit Zahlen umgehen können. Die Beschäftigung mit Gesetzestexten und Fachliteratur gehört zu ihren täglichen Aufgaben. Da sie häufig Kontakt zu Mandanten, Finanzämtern und anderen Institutionen haben, sollten sie mit Menschen umgehen und sich in Wort und Schrift gut ausdrücken können.
Ausbildungsberufsbild
Der Ausbildung liegt die "Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten / zur Steuerfachangestellten" vom 9.5.1996 zu Grunde. Danach sind folgende Fertigkeiten und Kenntnisse im Rahmen der Ausbildung zu vermitteln:
1. Ausbildungspraxis
- Bedeutung, Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe
- Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
2. Praxis- und Arbeitsorganisation
- Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufen
- Kooperation und Kommunikation
3. Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
4. Rechnungswesen
- Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften
- Buchführungs- und Abschlusstechnik
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Erstellen von Abschlüssen
5. Betriebswirtschaftliche Facharbeit
- Auswerten der Rechnungslegung
- Finanzierung
6. Steuerliche Facharbeit
- Abgabenordnung
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Bewertungsgesetz
Verlauf der Ausbildung und Prüfungen
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Bewerber mit gehobener schulischer Vorbildung (Fachhochschul- oder Hochschulreife) werden bevorzugt eingestellt.
Im zweiten Ausbildungsjahr wird eine Zwischenprüfung abgelegt. Die Abschlussprüfung umfasst drei Klausuren (Steuerwesen, Rechnungswesen, Wirtschafts- und Sozialkunde) und das mündliche Fach Mandantenorientierte Sachbearbeitung. Die Prüfungen werden vor der Steuerberaterkammer abgelegt. Prüfungsordnung
Neben der Ausbildung in der Praxis besuchen die Auszubildenden in der Regel zweimal wöchentlich die Berufsschule und ggf. ergänzende Ausbildungsmaßnahmen (z.B. ausbildungsbegleitender Unterricht, Prüfungsvorbereitungslehrgänge). Unterrichtsfächer in der Berufsschule sind:
- Berufsübergreifender Bereich
- Berufsbezogener Bereich
- Allgemeine Wirtschaftslehre
- Steuerlehre
- Rechnungswesen
- Datenverarbeitung
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